Kennzeichnungs-pflicht

Kennzeichnungs-pflicht

Pakete über 10 kg und über 20 kg müssen gesondert gekennzeichnet werden.

Haben wir nicht alle mal Rückenprobleme im Laufe der Jahre? Damit die armen Paketboten zukünftig weniger „Rücken“ haben, gilt ab dem 1. Januar 2025 eine neue Kennzeichnungspflicht. Pakete in den Gewichtsstufen 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg müssen mit einem sichtbaren, verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Entsprechend haben wir bereits für einige unserer Kunden Lösungen umgesetzt, die Gewichtsangaben zu übergeben.

Fragen? Kommt wie immer gerne auf uns zu!

Quelle
DHL Information für Pakete mit erhöhtem Gewicht
Postgesetz

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