Habt Ihr schon mal von der EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 gehört? Was sich im ersten Moment wie der Passierschein A38 von Asterix und Obelix anhört, ist im echten Leben leider bitterernst. Ab dem heutigen Stichtag gelten diverse neue Regelungen für die Produktsicherheit, welche insbesondere von der EU für „digitale Produkte“ angepasst wurden.
So muss euer Verkaufsangebot unter anderem Angaben zum Hersteller (Name, eingetragener Handelsnamen bzw. eingetragene Handelsmarke, Postanschrift und elektronische Adresse) enthalten.
Aber keine Sorge, auch hierzu bitten wir euch in censhare einfach Möglichkeiten an, die Informationen zu pflegen und an den Webshop oder Marktplatz zu übermitteln. Dann klappt es auch mit dem Passierschein vom Präfekten …
Interesse? Dann sprecht uns gerne an!
Quellen:
Neue Vorschriften zur Produktsicherheit
EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988